Versandbestimmungen – Raumdepot23
(Stand: 01-01-2026
Diese Versandbestimmungen regeln den Versand von Waren, die im Zusammenhang mit Lagerleistungen von Raumdepot23 stehen.
1. Geltungsbereich
Diese Versandbestimmungen gelten für alle Kunden, die Waren aus einem bei Raumdepot23 angemieteten Lagerraum versenden oder versenden lassen (z. B. per Paketdienst, Spedition oder Kurier).
Raumdepot23 ist kein Versanddienstleister, sondern stellt lediglich Lagerflächen zur Verfügung.
2. Versandorganisation
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Der Versand erfolgt ausschließlich auf Veranlassung und Verantwortung des Mieters.
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Der Mieter wählt den Versanddienstleister selbst (z. B. DHL, DPD, UPS, Spedition).
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Raumdepot23 übernimmt keine Beauftragung von Versanddienstleistern, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Verpackung
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Der Mieter ist für eine fachgerechte, transportsichere Verpackung verantwortlich.
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Unzureichend verpackte Sendungen dürfen vom Versanddienstleister zurückgewiesen werden.
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Raumdepot23 haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind.
4. Versandfähige Waren
Der Versand ist nur für Waren zulässig, die den Einlagerungsbedingungen entsprechen.
Insbesondere dürfen nicht versendet werden:
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brennbare oder leicht entzündliche Stoffe
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verderbliche Güter
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Gefahrstoffe
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illegale oder verbotene Gegenstände
5. Übergabe an den Versanddienstleister
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Die Übergabe erfolgt direkt durch den Mieter oder den von ihm beauftragten Versanddienstleister.
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Raumdepot23 ist nicht verpflichtet, Sendungen entgegenzunehmen, zu lagern oder weiterzuleiten.
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Eine Annahme von Paketen durch Raumdepot23 erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
6. Versandkosten
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Sämtliche Versandkosten trägt der Mieter.
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Zusätzliche Kosten (z. B. Sonderabholung, Expressversand, Sperrgut) gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
7. Haftung
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Raumdepot23 übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Sendungen.
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Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem beauftragten Versanddienstleister geltend zu machen.
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Die Haftung von Raumdepot23 bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Versicherung
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Transport- und Warenversicherung abzuschließen, sofern gewünscht.
9. Sonderleistungen (optional)
Nach individueller Vereinbarung können zusätzliche Leistungen angeboten werden, z. B.:
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Paketannahme
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Zwischenlagerung von Versandgütern
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Unterstützung bei Speditionsabholung
Diese Leistungen sind separat kostenpflichtig.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
